Aufnahmekriterien...
Das Angebot der ambulant betreuten Wohngemeinschaften richtet sich an alle Menschen mit oder ohne Demenzerkrankung mit einem geringeren bis mittleren
Betreuungsbedarf im Sinne der Pflegeversicherung.
Grundsätzlich können die Personen bzw. Mieter/-innen bis zu ihrem Tod in der Wohn-gemeinschaft verbleiben.
Folgende Erkrankungen sind Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in eine amb. Wohngemeinschaft:
• Demenz mit ausgeprägter Hinlauf-Tendenz
• Psychische
Erkrankungen
• Morbus Korsakow
•
Alzheimer
• Essstörungen: Bulimie, Magersucht
Folgende Kriterien sind für die Aufnahme in die Wohngruppe leitend:
• Vorliegen eines Pflegegrades im Sinne des SGB
XI
• Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen
• Gruppentauglichkeit
Die Aufnahme in die ambulante WG erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Betroffenen selbst (wenn möglich), der verantwortlichen Fachkraft, den pflegenden Angehörigen, den Betreuern und den
vorhandenen Mieter/-innen.
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